Brandschutzberatung

Zu Beginn jedes Bauvorhabens, ob Neubau oder beim Bauen im Bestand steht die Abstimmung zwischen den Bauherren und Architekten in welcher Form bei dem Vorhaben brandschutztechnische Belange betroffen sind und folglich sich auf den Entwurf ausüben können. Um hier eine Richtung vorzugeben und die Beteiligten über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren und die Möglichkeiten zu besprechen ist eine Brandschutzberatung erforderlich.

Brandschutztechnische Stellungnahmen

Zur Beurteilung ob bei entsprechenden Bauvorhaben i.d.R. Sonderbauten die Ziele des Brandschutzes eingehalten werden, sind Baurechtsbehörden im Interesse einer Verfahrensbeschleunigung oft auf die fachliche Begutachtung durch Bausachverständige angewiesen.

Die wesentlichen Inhalte einer brandschutztechnischen Stellungnahme erstrecken sich über die Prüfung, ob die notwendigen rechtlichen Vorgaben aus dem baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz eingehalten werden.

Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte sind gerade für Sonderbauten nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer zur behördlichen Genehmigung erforderlich.

Ein Brandschutzkonzept ist eine schutzzielorientierte Gesamtbewertung des Brandchutzes für eine bauliche Anlage unter Berücksichtigung des baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes. Das Brandschutzkonzept ist zugleich Planungsgrundlage für den Architekten und Fachplaner.

Die notwendigen Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der einzelnen Bauteile, die Notwendigkeit entsprechender technischer Anlagen wie zum Beispiel Brandmelde-, Löschwasser- oder Rauchabzugsanlagen und betriebliche bzw. organisatorische Maßnahmen wie die Erfordernis eines Brandschutzbeauftragten oder einer Werkfeuerwehr werden ermittelt und beschrieben. Betrieblich notwendige Abweichungen oder Befreiungen werden beschrieben und entsprechende schutzzielorientierte Kompensationsmaßnahmen benannt.

Brandschutzgutachten

Brandschutzgutachten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Genehmigungsbehörde für kleine Sonderbauten erforderlich, die keine Wohngebäude sind und die nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer nicht brandschutzkonzeptpflichtig sind.

In der Regel handelt es sich bei Brandschutzgutachten um die Klärung brandschutzrelevanter Einzelfragen.

Brandschutznachweise

In den Landesbauordnungen ist ein grundlegendes Brandschutzkonzept bereits vorgegeben welches im Wesentlichen auf den einfachen Wohnungsbau ausgelegt ist. In einem Brandschutznachweis wird die Erfüllung einzelner brandschutzrelevanter Anforderungen, welche in den Landesbauordnungen oder weiteren Rechtsvorschriften und Richtlinien verankert sind, geprüft und meist in einem von den Baurechtsämter zur Verfügung gestelltem Formular bestätigt.

Sicherheitskonzepte

Ein Sicherheitskonzept ist gerade bei Großveranstaltungen unabdingbar und wird von den entsprechenden Genehmigungsbehörden gefordert. Das Sicherheits- konzept beinhaltet eine Analyse möglicher Schadenszenarien und der Minimierung der damit verbundenen Folgen für Leben und Sachwerte.

Gegenstand eines Sicherheitskonzeptes sind bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die für die sichere Durchführung von Veranstaltungen von Bedeutung sind.